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Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Kosmetikprodukte 

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Wir halten die weltweit strengsten Vorschriften ein und gehen wo immer möglich sogar darüber hinaus. 

Der gesetzliche Rahmen für Kosmetikprodukte 

Bei L´Oréal richten wir uns stets nach den strengsten Verordnungen - weltweit (z. B. die der Europäischen Union oder den USA) und in allen Ländern, in denen unsere Produkte vertrieben werden. 

So werden beispielsweise in der Europäischen Union werden diese Verordnungen kontinuierlich weiterentwickelt, um wissenschaftlichen Fortschritt und neue Sicherheitsinformationen zu berücksichtigen. Die Entscheidung dazu treffen die Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten auf Vorschlag der Europäischen Kommission. Sie basiert auf der Meinung unabhängiger europäischer Experten, die im Wissenschaftlichen Ausschuss der EU für Verbrauchersicherheit (SCCS) zusammengeschlossen sind. 

Bei der Produktkommunikation (Werbeaussagen, Wirkversprechen) beispielsweise werden sämtliche nationale Vorschriften, Richtlinien zur Qualitätssicherung und der Selbstregulierung sowie die Ethikleitlinie und die Prinzipien von L’Oréal beachtet, ungeachtet dessen, ob diese Kommunikation direkt durch L'Oréal oder durch Dritte erfolgt. 

Unabhängig vom Kommunikationsweg (Verpackung, TV, digital...) und der Zielgruppe (Verbraucher, Friseure, Dermatologen, Apotheker, Kosmetikjournalisten usw.) sind unsere Produktinformationen immer so gestaltet, dass sie transparent und ehrlich sind und eine fundierte Entscheidung ermöglichen. 

 

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Wir gehen möglichst über die gesetzlichen Regelungen hinaus.

L’Oréal hat das Ziel, über die Vorschriften hinauszugehen und auf die Erwartungen unserer Kunden sowie die Trends, die wir beobachten, einzugehen. 

Beispielsweise setzen wir bestimmte, eigentlich zugelassene Inhaltsstoffe nicht ein, da sie nicht unseren internen Kriterien entsprechen. So haben wir uns entschieden, Diethylphthalat oder Triclosan nicht mehr zu verwenden, und den Einsatz von Para-Phenylen-Diamin (PPD) in unseren Haarcolorationen zu reduzieren, obwohl die geltenden internationalen Bestimmungen dies nicht verlangen.

Ein Beispiel ist die im Januar 2014 getroffene Verpflichtung der Gruppe, bis Ende 2017 Mikroplastikpartikel aus allen Produkten zum Ausspülen zu entfernen. Diese Änderung haben wir bereits im Januar 2017 erreicht, fast ein Jahr vor Inkrafttreten der entsprechenden Regelung. 

Die Kosmetikindustrie agiert bei diesem Thema sehr proaktiv, wie immer wieder von Cosmetics Europe betont wird, obwohl unsere Industrie nur als ein äußert geringer potenzieller Mitverursacher an der Gesamtmenge von Kunststoffabfall im Meer gilt. 

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