CMR steht für krebserregend, mutagen und reproduktionstoxisch. Damit wird eine Kategorie von natürlicherweise besonders gefährlichen chemischen Substanzen definiert, die für Menschen alleine oder in Mischungen gefährlich sein können.
Was ist CMR-Klassifizierung?
Die REACh-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung von Chemikalien) der Europäischen Union zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt gegen Risiken durch chemische Substanzen zu schützen. In diesem Zusammenhang definiert die CLP-Verordnung (Klassifizierung, Kennzeichnung, Verpackung) die Regeln zur Klassifizierung und Kennzeichnung von chemischen Substanzen und deren Mischungen. Diese Regeln basieren auf Empfehlungen der Vereinten Nationen. Damit wird vor allem die Gesundheit von Menschen geschützt, die mit diesen Substanzen im gewerblichen Umfeld zu tun haben.
Die folgenden Begriffe sind gesetzlich definiert:
- Krebserregend (C) beschreibt Substanzen oder Mischungen, die durch Inhalation, Einnahme oder Hautpenetration Krebs auslösen oder die Häufigkeit erhöhen können.
- Mutagn (M) sind Substanzen oder Mischungen, die durch Inhalation, Einnahme oder Hautpenetration vererbbare genetische Anomalien hervorrufen oder die Häufigkeit erhöhen können.
- Reprotoxisch (R) beschreibt Substanzen oder Mischungen, die durch Inhalation, Einnahme oder Hautpenetration schädliche, nicht vererbbare Wirkungen für die Nachkommenschaft hervorrufen oder die Häufigkeit erhöhen können oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können.
CMR-Stoffe werden als Reinstoffe (nicht verdünnt) in drei Klassen je nach Wirkung eingeteilt: CMR1A (nachgewiesene Wirkungen), CMR1B (anzunehmende Wirkungen), CMR2 (Verdacht von Wirkungen).
Wie wird die CMR-Regelung für Kosmetikprodukte angewendet?
Die Kosmetikverordnung der Europäischen Union (Nr. 1223/2009) ist eine der strengsten Kosmetikgesetzgebungen weltweit. Sie schützt die Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern. CMR-Stoffe in Kosmetikprodukten sind danach mit Ausnahme folgender Fälle verboten:
Für CMR2-Substanzen: Einige sind zugelassen, wenn sie vom SCCS (Wissenschaftliches Komitee für Verbrauchersicherheit) für bestimmte Einsatzbedingungen als sicher bewertet worden sind.
Für CMR1-Substanzen: Einige sind zugelassen, wenn sie ebenfalls vom SCCS (Wissenschaftliches Komitee für Verbrauchersicherheit) für bestimmte Einsatzbedingungen als sicher bewertet worden sind und wenn sie folgende zusätzliche Bedingungen erfüllen: nachgewiesene Sicherheit für Lebensmittel und kein möglicher Ersatz durch Alternativen.
Seit 2004 wurden nur für 10 CMR-Stoffe unter rund 1000 CMR-Stoffen Ausnahmen für die Verwendung in Kosmetikprodukten aufgrund ihrer technischen Leistung, ihrer Wirksamkeit und ihrer langjährigen bestätigten Sicherheitshistorie, bestätigt durch eine Sicherheitsbewertung, gewährt. Unter diesen Stoffen sind einige Konservierungsstoffe oder Lösemittel, für die der Einsatz in Kosmetikprodukten zugelassen wurde, da ihre unverzichtbare Verwendung für Formulierungen und nicht zu erwartende negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit als akzeptierbar eingestuft wurden.
Außerhalb von Europa gibt es keine vergleichbaren Vorgaben für CMR-Substanzen. L'Oréal wendet die Beschränkungen der europäischen Gesetzgebung für den Einsatz von CMR-Stoffen überall auf der Welt an, wo unsere Produkte vermarktet werden. Unabhängig von der Zusammensetzung werden die Sicherheit und Umweltverträglichkeit unserer Produkte einer strengen Bewertung unterzogen. Dieses grundlegende Prinzip wenden wir für die Gesamtheit unserer Produkte an.